Magazinmeldungen:
Das Berliner Gleichberechtigungsgesetz - ein falsches Signal!
In einer endlos verwässerten Form wurde Ende April im Berliner
Abgeordnetenhaus ein Gesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen
von Menschen mit und ohne Behinderung beschlossen, obwohl Vertreter von
Behindertenorganisationen bis zuletzt vor einer Verabschiedung des Gesetzes
in der vorliegenden Fassung gewarnt hatten.
Ein Anfang März im Sozialausschuß erreichter Kompromiß
wurde wegen negativen Stellungnahmen des Senats und einiger Lobbygruppen
wie der IHK fallengelassen, da er (zu große) finanzielle Folgen gehabt
hätte und - vor allem - einklagbare Rechte von Menschen mit Behinderungen
mit sich gebracht hätte.
Das jetzt verabschiedete Gesetz enthält ausschließlich nicht
einklagbare Zielvorstellungen und verbessert die Lebenssituation für
Menschen mit Behinderungen in keinem Punkt. Der wichtigste Kritikpunkt
ist das Fehlen einer konkreten Definition von "Diskriminierung", wodurch
den Betroffenen jede juristische Handhabe genommen wird. Auch das geforderte
"Verbandsklagerecht" wurde bis zur Bedeutungslosigkeit ausgehöhlt.
Zahlreich erschienene behinderte Zuhörer, welche die Beratung
zu diesem Tagesordnungspunkt verfolgten, waren peinlich berührt von
dem offensichtlichen Desinteresse einiger Abgeordneter, die sich über
andere Dinge unterhielten oder durch den Saal liefen. Die Regierungsbank
war zur Abstimmung fast leer.
Der Gesetzestext ist unter der Adresse http://www.fdst.de/aktuelles/aktuelles.htm
im Internet abrufbar.
Neues Urteil gegen Menschen mit einer geistigen Behinderung
Am 24. März 1999 haben eine Reihe von Behindertenverbaenden, wie
die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland - ISL
e.V., das Forum behinderter JuristInnen und People First Deutschland
mit Empörung auf die Entscheidung des Braunschweiger Verwaltungsgereichtes
reagiert, nachdem behinderte Menschen voraussichtlich aus einem Heim
aus einem Wohngebiet ausziehen müssen.
- Worum es geht: In Oelber bei Salzgitter sollte ein bisheriges Altenheim
des Diakonischen Werkes nun als Heim für Menschen mit einer geistigen
Behinderung genutzt werden. Gegen diese Umnutzung klagte ein Nachbar mit
Erfolg: Das Braunschweiger Verwaltungsgericht gab ihm dahingehend Recht,
daß eine neue Baugenehmigung für das Heim beantragt werden muß,
deren Genehmigung aufgrund der notwendigen Zustimmung der Nachbarn als
äußerst unwahrscheinlich gilt, so daß das Heim schließen
muß. "Nachdem das Kölner Oberlandesgericht bereits 1997 ein
skandalöses Urteil gefällt hat, wonach behinderte Menschen ihren
Garten nur noch zu bestimmten Zeiten nutzen dürfen, befürchten
wir, daß derartige Urteile nunmehr Schule machen und unseren Lebensraum
immer mehr einengen," kommentierte Werner Freudenstein von People First
Deutschland das Urteil.
Riskante Gesetzesänderung im Betreuungsrecht
Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit sind am 1. Januar
wichtige Änderungen im Betreuungsrecht in kraft getreten, die den
Schutz betreuter, nichteinwilligungsfähiger PatientInnen verschlechtern.
Eine Änderung betrifft das Verfahren zur Genehmigung der Einwilligung
des Betreuers vor einer Untersuchung, einer Heilbehandlung oder eines ärztlichen
Eingriffs. War es bisher erforderlich, daß das Gericht das Gutachten
eines Sachverständigen einholt, der nicht mit dem behandelnden Arzt
personengleich ist, so gilt jetzt nur noch, daß Sachverständiger
und ausführender Arzt „in der Regel“ zwei verschiedene Personen sein
sollen. In nicht näher definierten Ausnahmefällen kann also auf
ein neutrales Expertengutachten verzichtet werden und der behandelnde Arzt
um eine Stellungnahme zur Entscheidungsfindung gebeten werden. Dabei ist
es sehr schwer vorstellbar, daß ein ausführender Arzt in seinem
Gutachten kritisch zu der von ihm selbst festgelegten bzw. angestrebten
Methode steht.
(Quelle: BioSkop Nr. 5)
Fachverbände für Menschen mit geistiger Behinderung präsentierten „Weißbuch Behindertenhilfe“
Auch und gerade Menschen mit einer Behinderung sind in den letzten Jahren
Opfer einer grotesken Spar- und Verschiebepolitik geworden. Wie allseits
bekannt, begann (fast) alles mit der Einführung der Pflegeversicherung,
infolge derer sich die Lebenssituation für viele dramatisch verschlechterte.
Die vier Bundesverbände für Menschen mit einer geistigen
Behinderung (Verband für Anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie
und Soziale Arbeit e. V., Verband Katholischer Einrichtungen für lern-
und geistigbehinderte Menschen e. V., Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe,
Bundesverband Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.
V.) machten bei einem Aktionstag am 27. April 1999 in Bonn auf die immer
prekärer werdende Situation in Deutschland aufmerksam und stellten
ein Weißbuch vor, das die Gefahren für Lebensrecht und Würde
geistig behinderter Menschen eindrücklich beschreibt. (Als Stichwort
sei hier diie Umwidmung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Pflegeheimen
genannt, die den BewohnerInnen u. a. jede Chance auf persönliche Entwicklung
nimmt.) Um Abhilfe zu schaffen wurde an den Bundestag appelliert, ein eigenes
Leistungsgesetz für behinderte Menschen zu schaffen.
Das „Weißbuch Behindertenhilfe“ ist zum Preis von 16.-- DM im
Buchhandel oder beim Lambertus-Verlag (Postfach 1026, 79010 Freibung) erhältlich.
Pflegeversicherung: Bundessozialgericht unterstützt Forderung nach Berücksichtigung von Beaufsichtigungszeiten
Ein wesentlicher Kritikpunkt an der Pflegeversicherung aus der Sicht
von Eltern bzw. BetreuerInnen von Menschen mit einer geistigen Behinderung
ist die Nicht-Berücksichtigung von Zeiten bei der Eingruppierung in
eine Pflegestufe, die dafür erforderlich sind, um eine Person bei
einer Tätigkeit zu beaufsichtigen, zu der sie zwar motorisch in der
Lage ist, die sie aber nicht selbstständig durchführen würde.
In zwei Urteilen des Kasseler Sozialgerichts halten die Richter die
Forderung, die Beaufsichtigungszeiten bei der Einstufung zu berücksichtigen,
für begründet und regen dafür einen pauschalen Zuschlag
zum Pflegegeld an. Zum einen sei Beaufsichtigung oft notwendig, um Eigen-
und Fremdgefährdung zu vermeiden, zum anderen diene die Pflegeversicherung
ja gerade dazu, die Pflege zu Hause zu stärken und eine Verlegung
ins Heim zu verhindern. (Az. B 3 P 2/98 R; Az. B 3 P 12/97 R)
Ohrenkuss ... da rein, da raus.
Unter diesem außergewöhnlichen Titel (er stammt von den behinderten
Redaktionsmitgliedern selbst!) ist Ende letzten Jahres die erste Ausgabe
eines überregionalen Magazins erschienen, das von Menschen mit Down-Syndrom
herausgegeben wird. Das ansprechend aufgemachte Heft mit einem Umfang von
28 Seiten (mit vielen - z. T. ganzseitigen - Fotos!) beschäftigt sich
schwerpunktmäßig mit dem Thema „Liebe“. Die Texte und
Gedichte der vorliegenden Ausgabe handeln u. a. vom Sich-Annähern
und Verlieben, von Vorstellungen, was Liebe ist, von Sexualität, von
der eigenen Behinderung und vom Arche-Noah-Projekt (=Kunstausstellung,
mit der Menschen mit Down-Syndrom und ihre BegleiterInnen im Jahr 1998
in mehreren Städten im deutschsprachigen Raum Station machten, um
mit Leuten ins Gespräch zu kommen).
Mit dem auf vier Ausgaben angelegten Zeitungsprojekt, das Teil eines
Forschungsvorhabens am Bonner Medizinhistorischen Institut in Kooperation
mit der Europäischen Down-Syndrom Assoziation Deutschland e. V. (EDSA)
ist und von der Volkswagen-Stiftung gefördert wird, soll aufgezeigt
werden, daß auch Menschen mit Down-Syndrom sehr wohl in der Lage
sind, Texte zu schreiben und auch herauszugeben. - Gerade an diesem Punkt
wird der/die LeserIn aber m. E. beim Studieren der Zeitschrift im
Unklaren gelassen: So stellt sich die Frage, was konkret die Menschen mit
Down-Syndrom alles selbstständig gemacht bzw. formuliert bzw. geschrieben
haben und welchen Anteil die nichtbehinderten UnterstützerInnen an
der Entstehung der Zeitung hatten.
- Als Schwerpunktthemen der weiteren Hefte wurden festgelegt: ESSEN,
AKTE-X und AFRIKA (Heimat, Fernweh, Reisen). Darüberhinaus ist
eine Sonderausgabe zur EXPO 2000 geplant. Das Einzelheft kostet 13.50
DM incl. Porto und Versand, alle vier Ausgaben 50.00 DM, und sind zu bestellen
beim EDSA-Büro, Eifgenweg 1a, 51061 Köln, Tel./Fax: 0221/6002030.
Magazin TIME kürt Adolf Ratzka als „Visionär“
In der Spezialausgabe Winter 1998/99 mit dem Titel „Visions of Europe“
schildert TIME die politischen, sozialen und ökonomischen Experimente,
welche das 21. Jahrhundert prägen werden. Als eine der Schlüsselfiguren,
die sich für eine soziale Veränderung in Europa einsetzen, portraitiert
das Magazin Adolf D. Ratzka. Der aus Deutschland Stammende lebt seit 1973
in Schweden, gründete dort 1984 das Stockholmer Zentrum für Selbstbestimmtes
Leben, und ist einer der wichtigsten Vorkämpfer für die Rechte
von Menschen mit Behinderungen und der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung.
Adolf Ratzka bewertet den TIME-Artikel als die Anerkennung von Behinderung
als eine zutiefst politische Größe im Gegensatz zu der immer
noch vorherrschenden Sicht von Behinderten als Objekte der Fürsorge
und des Mitleids. Deshalb hofft er, daß die Forderung nach der Zuerkennung
von zivilen und Menschenrechten für Behinderte in den nächsten
Jahren weltweit Auftrieb bekommen wird.
Ingolf Österwitz: Langjähriger Mitstreiter der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung ist tot
Infolge einer schweren Operation starb Ingolf Österwitz am
Morgen des 4. März 1999. Der Professor an der FH Hildesheim, der weit
über die Grenzen Deutschlands bekannt war, vermittelte in seinen Seminaren
auch vielen nichtbehinderten Studierenden die Ideen und Prinzipien der
Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, was zu zahlreichen hervorragenden Diplomarbeiten
führte.
Elke und Gerhard Bartz sowie Otttmar-Miles-Paul würdigten in einem
Nachruf seinen Kampfgeist, die zu einer permanenten Überlastung führte.
(Mit der Begründung, er sei als Beamter unkündbar, wurde ihm
bis zuletzt die nötige Arbeitsassistenz verweigert!)
Neuer Service der Deutschen Bahn für Behinderte
Unter der bundesweiten Nummer 01805/512512 können behinderte Fahrgäste
eine Hilfe beim Ein- und Aussteigen an den Bahnhöfen anfordern. Desweiteren
ist es möglich, über das Sevice-Telefon auch Fahrkarten
zu bestellen und Plätze reservieren zu lassen.
Wie die Deutsche Bahn in Frankfurt mitteilte, läuft dieser sogenannte
Mobilitätssevice zunächst ein halbes Jahr auf Probe. Wer die
Servicenummer wählt, muß die üblichen Telefongebühren
(24 Pf./Min.) zahlen.
Stadtführer für behinderte Menschen für Innsbruck
Besonders gut ist der von der Stadtverwaltung herausgegebene Stadtführer
für behinderte Menschen in Innsbruck gelungen, der mit einem Stadtplan
kombiniert in einer wasserfesten Hülle vertrieben wird.
Die Autoren arbeiten im Führer, in dem die einzelnen Bereiche
mit farblichem Rand übersichtlich gekennzeichnet sind, mehr als üblich
mit Piktogrammen anstelle von Text, worunter jedoch der Informationsgehalt
nicht leidet - ganz im Gegenteil: So ist z. B. sogar die Zugänglichkeit
der Toillettenbecken (beidseitig bzw. von rechts oder links befahrbar)
erfaßt oder schwergängige Türen durch ein Zeichen „Gewicht“
als solche gekennzeichnet.
Auch der Stadtplan ist aufgrund der Fülle hilfreicher Informationen
besonders bemerkenswert: Neben den üblichen Hinweisen auf Parkplätze
und zugängliche Toiletten sind die einzelnen Straßenübergänge
mit Zeichen für die Höhe der Bordsteinabschrägung markiert,
Steigungen, Taxistandplätze und Tankstellen mit Bedienung gekennzeichnet.
Bei Briefkästen ist sogar die Einwurfhöhe angegeben. - Fast genial
einfach zu verstehen und trotzdem informativ bis ins Detail!
(Quelle: Leben und Weg 2/99)
Telefonische Sprechzeit des Weibernetzes
Das Weibernetz - das Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen
mit Beeinträchtigung - bietet ab sofort eine regelmäßige
Telefonsprechzeit für Interessierte an, um Infos zu bestimmten
Themen, Kontaktadressen, Literaturtips zum Thema etc. weiterzugeben.
Die Sprechzeit findet statt mittowchs zwischen 17.00 und 19.00 Uhr
unter der Telefonnummer 0561/72885-47. Es wird darum gebeten, diese Nummer
nur während dieser zwei Stunden anzurufen.
Infos zum barrierefreien Bauen
Die Kreisverwaltung Minden-Lübbecke hat eine Checkliste zum Thema
barrierefreien Bauen zusammengestellt, die kurz und prägnant die wesentlichen
Bestimmungen diverser DIN-Normen und Erfahrungswerte bezüglich der
Barrierefreiheit auf den Punkt bringt.
Die Adresse: Kreisverwaltung Minden-Lübbecke, Portastr. 13, 32423
Minden, Tel. 0571/ 807-0, Fax: 0571/807-2700 oder im Internet unter: http://www.minden-luebbecke.de
Die Selbstbestimmung finanzieren
Erfahrungen mit dem persönlichen Budget in Großbritanien und den
Niederlanden
Unter diesem Titel wurde von der Behindertenbeauftragten von Hamburg kürzlich
eine 120 Seiten starke Broschüre herausgegeben. In Anbetracht dessen, was
hierzulande unter dem Begriff „persönliches Budget“ „verkauft“ wird, kann
es sicher hilfreich sein zu wissen, was ursprünglich mal damit gemeint
war. Die Broschüre ist kostenlos zu beziehen bei: Freie und Hansestadt
Hamburg, Die Behindertenbeauftragte, Poststr. 11, 20354 Hamburg,Tel. 040/7018916
(Mathias Westecker).
Sichtwechsel: Schwangerschaft und pränatale Diagnostik. Texte, Materialien, Didaktik
Der Trägerverein des Netzwerks gegen Selektion durch Pränataldiagnostik
Sichtwechsel e. V. hat unter obengenannten Titel eine umfangreiche Materialsammlung
zur kritischen Auseinandersetzung mit Pränataldiagnostik herausgegeben.
Die Broschüre ist Bestandteil einer Materialreihe, mit der das Netzwerk
dazu beitragen möchte, den Blick für den selektiven Charakter
von Pränataldiagnostik zu schärfen und die Nachfrage nach derartigen
Untersuchungen zu senken.
Nähere Informationen und Bestellungen: Netzwerk gegen Selektion
durch Pränataldiagnostik c/o Bundesverband für Körper und
Mehrfachbehinderte e. V. , Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, Tel. 0211/
64004-11 (Norbert Müller-Fehling), Fax: 0211/64004-20, e-mail: bv-kb@t-online.de
Neues US-Gesetz: Webseiten müssen behindertengerecht sein
Ein 1998 verabschiedetes US-Gesetz, der "Workforce Investment Act",
kann Internet-Programmierern in den Vereinigten Staaten eine Menge Arbeit
machen.
Webseiten müssen, wenn das Gesetz in den Kürze in Kraft tritt,
auch von Blinden, Gehörlosen oder anderweitig gehandicapten Menschen
zu benutzen sein.
Diese Regelung bezieht sich zunächst einmal nur auf die Webseiten
der Regierung. Der Einfluß auf das gesamte Internet ist aber nicht
zu unterschätzen.
Das Technology Access Advisory Committee, das die Umsetzung des Gesetzes
ausarbeiten soll, gibt sich kämpferisch. Die amerikanische Regierung
könne durchaus, so die Argumentation des Komitees, außerhalb
ihrer eigenen Seiten regelnd in das Internet eingreifen, weil es schließlich
erst durch Regierungs-Investitionen entstanden sei. "Außerdem geht
es hier um Bürgerrechte", sagte ein Kommitee-Mitglied.
- Ende Mai soll bekanntgegeben werden, wie behindertengerechte Webseiten
auszusehen haben.
Internationales Symposium der Bundesarbeitsgemeinschaft „Behinderung und Dritte Welt“
Vom 8.-10. Oktober 1999 veranstalten die Universität Bremen,
die Arbeitsstelle „Behinderung und Dritte Welt“ der Universität Oldenburg
und der Arbeitskreis „Frauen und Behinderung in der Dritten Welt“ ein
Symposium zum Thema „Frauen und Behinderung in Einer Welt / in der Dritten Welt“
in Oldenburg. Wird hierzulande in Zusammenhang mit Frauen, die eine Behinderung
haben, oft von einer „doppelten Diskriminierung“ gesprochen, könnte nach
Meinung der VeranstalterInnen bei Bewohnerinnen eines Landes der sog. Dritten
Welt mit einer Behinderung von einer „dreifachen Diskriminierung“ gesprochen
werden. Davon ausgehend sollen in Vorträgen von ReferentInnen aus verschiedenen
Ländern der Erde und in zahlreichen Arbeitsgruppen Unterschiede, aber auch
Gemeinsamkeiten der Lebenssituationen behinderter Frauen in unterschiedlichen
Regionen der Welt herausgearbeitet werden
Nähere Informationen bei
Ruth Seyffert oder Musa Al Munaizel, Universität Würzburg, Lehrstuhl
für Sonderpädagogik I, Wittelsbacher Platz 1, 97074 Würzburg,
Tel. 0931/888-4824, Fax: 0931/888-6804.
© Martin Seidler
Letzte Aktualisierung: 15.05.2003