randschau 2/99: Behinderung im kulturellen Vergleich
(Juni 1999)
 

Magazinmeldungen:

Das Berliner  Gleichberechtigungsgesetz - ein falsches Signal!

In einer endlos verwässerten Form  wurde Ende April im Berliner Abgeordnetenhaus ein Gesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung beschlossen, obwohl Vertreter von Behindertenorganisationen bis zuletzt vor einer Verabschiedung des Gesetzes in der vorliegenden Fassung gewarnt hatten.
Ein Anfang März im Sozialausschuß erreichter Kompromiß wurde wegen negativen Stellungnahmen des Senats und einiger Lobbygruppen wie der IHK fallengelassen, da er (zu große) finanzielle Folgen gehabt hätte und - vor allem - einklagbare Rechte von Menschen mit Behinderungen mit sich gebracht hätte.
Das jetzt verabschiedete Gesetz enthält ausschließlich nicht einklagbare Zielvorstellungen und verbessert die Lebenssituation für Menschen mit Behinderungen in keinem Punkt. Der wichtigste Kritikpunkt ist das Fehlen einer konkreten Definition von "Diskriminierung", wodurch den Betroffenen jede juristische Handhabe genommen wird. Auch das geforderte "Verbandsklagerecht" wurde bis zur Bedeutungslosigkeit ausgehöhlt.
Zahlreich erschienene behinderte Zuhörer, welche die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt verfolgten, waren peinlich berührt von dem offensichtlichen Desinteresse einiger Abgeordneter, die sich über andere Dinge unterhielten oder durch den Saal liefen. Die Regierungsbank war zur Abstimmung fast leer.
Der Gesetzestext ist unter der Adresse http://www.fdst.de/aktuelles/aktuelles.htm im Internet abrufbar.
 

Neues Urteil gegen Menschen mit einer geistigen Behinderung

Am 24. März 1999 haben eine Reihe von Behindertenverbaenden, wie die  Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland - ISL  e.V., das Forum behinderter JuristInnen und People First  Deutschland mit Empörung auf die Entscheidung des Braunschweiger Verwaltungsgereichtes reagiert, nachdem behinderte  Menschen voraussichtlich aus einem Heim aus einem Wohngebiet ausziehen müssen.
- Worum es geht: In Oelber bei Salzgitter sollte ein bisheriges Altenheim des Diakonischen Werkes nun als Heim für Menschen mit einer geistigen Behinderung genutzt werden. Gegen diese Umnutzung klagte ein Nachbar mit Erfolg: Das Braunschweiger Verwaltungsgericht gab ihm dahingehend Recht, daß eine neue Baugenehmigung für das Heim beantragt werden muß, deren Genehmigung aufgrund der notwendigen Zustimmung der Nachbarn als äußerst unwahrscheinlich gilt, so daß das Heim schließen muß. "Nachdem das Kölner Oberlandesgericht bereits 1997 ein skandalöses Urteil gefällt hat, wonach behinderte Menschen ihren Garten nur noch zu  bestimmten Zeiten nutzen dürfen, befürchten wir, daß derartige Urteile nunmehr Schule machen und unseren Lebensraum immer mehr einengen," kommentierte Werner Freudenstein von People First  Deutschland das Urteil.
 

Riskante Gesetzesänderung im Betreuungsrecht

Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit sind am 1. Januar wichtige Änderungen im Betreuungsrecht in kraft getreten, die den Schutz betreuter, nichteinwilligungsfähiger PatientInnen verschlechtern. Eine Änderung betrifft das Verfahren zur Genehmigung der Einwilligung des Betreuers vor einer Untersuchung, einer Heilbehandlung oder eines ärztlichen Eingriffs. War es bisher erforderlich, daß das Gericht das Gutachten eines Sachverständigen einholt, der nicht mit dem behandelnden Arzt personengleich ist, so gilt jetzt nur noch, daß Sachverständiger und ausführender Arzt „in der Regel“ zwei verschiedene Personen sein sollen. In nicht näher definierten Ausnahmefällen kann also auf ein neutrales Expertengutachten verzichtet werden und der behandelnde Arzt um eine Stellungnahme zur Entscheidungsfindung gebeten werden. Dabei ist es sehr schwer vorstellbar, daß ein ausführender Arzt in seinem  Gutachten kritisch zu der von ihm selbst festgelegten bzw. angestrebten Methode steht.
(Quelle: BioSkop Nr. 5)
 

Fachverbände für Menschen mit geistiger Behinderung präsentierten „Weißbuch Behindertenhilfe“

Auch und gerade Menschen mit einer Behinderung sind in den letzten Jahren Opfer einer grotesken Spar- und Verschiebepolitik geworden. Wie allseits bekannt, begann (fast) alles mit der Einführung der Pflegeversicherung, infolge derer sich die Lebenssituation für viele dramatisch verschlechterte.
Die vier Bundesverbände für Menschen mit einer geistigen Behinderung (Verband für Anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und Soziale Arbeit e. V., Verband Katholischer Einrichtungen für lern- und geistigbehinderte Menschen e. V., Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe, Bundesverband Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.) machten bei einem Aktionstag am 27. April 1999 in Bonn auf die immer prekärer werdende Situation in Deutschland aufmerksam und stellten ein Weißbuch vor, das die Gefahren für Lebensrecht und Würde geistig behinderter Menschen eindrücklich beschreibt. (Als Stichwort sei hier diie Umwidmung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Pflegeheimen genannt, die den BewohnerInnen u. a. jede Chance auf persönliche Entwicklung nimmt.) Um Abhilfe zu schaffen wurde an den Bundestag appelliert, ein eigenes Leistungsgesetz für behinderte Menschen zu schaffen.
Das „Weißbuch Behindertenhilfe“ ist zum Preis von 16.-- DM im Buchhandel oder beim Lambertus-Verlag (Postfach 1026, 79010 Freibung) erhältlich.
 

Pflegeversicherung: Bundessozialgericht unterstützt Forderung nach Berücksichtigung von Beaufsichtigungszeiten

Ein wesentlicher Kritikpunkt an der Pflegeversicherung aus der Sicht von  Eltern bzw. BetreuerInnen von Menschen mit einer geistigen Behinderung ist die Nicht-Berücksichtigung von Zeiten bei der Eingruppierung in eine Pflegestufe, die dafür erforderlich sind, um eine Person bei einer Tätigkeit zu beaufsichtigen, zu der sie zwar motorisch in der Lage ist, die sie aber nicht selbstständig durchführen würde.
In zwei Urteilen des Kasseler Sozialgerichts halten die Richter die Forderung, die Beaufsichtigungszeiten bei der Einstufung zu berücksichtigen, für begründet und regen dafür einen pauschalen Zuschlag zum Pflegegeld an. Zum einen sei Beaufsichtigung oft notwendig, um Eigen- und Fremdgefährdung zu vermeiden, zum anderen diene die Pflegeversicherung ja gerade dazu, die Pflege zu Hause zu stärken und eine Verlegung ins Heim zu verhindern. (Az. B 3 P 2/98 R; Az. B 3 P 12/97 R)
 

Ohrenkuss ... da rein, da raus.

Unter diesem außergewöhnlichen Titel (er stammt von den behinderten Redaktionsmitgliedern selbst!) ist Ende letzten Jahres die erste Ausgabe eines überregionalen Magazins erschienen, das von Menschen mit Down-Syndrom herausgegeben wird. Das ansprechend aufgemachte Heft mit einem Umfang von 28 Seiten (mit vielen - z. T. ganzseitigen - Fotos!) beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Thema  „Liebe“. Die Texte und Gedichte der vorliegenden Ausgabe handeln u. a. vom Sich-Annähern und Verlieben, von Vorstellungen, was Liebe ist, von Sexualität, von der eigenen Behinderung und vom Arche-Noah-Projekt  (=Kunstausstellung, mit der Menschen mit Down-Syndrom und ihre BegleiterInnen im Jahr 1998 in mehreren Städten im deutschsprachigen Raum Station machten, um mit Leuten ins Gespräch zu kommen).
Mit dem auf vier Ausgaben angelegten Zeitungsprojekt, das Teil eines Forschungsvorhabens am Bonner Medizinhistorischen Institut in Kooperation mit der Europäischen Down-Syndrom Assoziation Deutschland e. V. (EDSA) ist und von der Volkswagen-Stiftung gefördert wird, soll aufgezeigt werden, daß auch Menschen mit Down-Syndrom sehr wohl in der Lage sind, Texte zu schreiben und auch herauszugeben. - Gerade an diesem Punkt wird der/die LeserIn aber m. E. beim Studieren der Zeitschrift  im Unklaren gelassen: So stellt sich die Frage, was konkret die Menschen mit Down-Syndrom alles selbstständig gemacht bzw. formuliert bzw. geschrieben haben und welchen Anteil die nichtbehinderten UnterstützerInnen an der Entstehung der Zeitung hatten.
- Als Schwerpunktthemen der weiteren Hefte wurden festgelegt: ESSEN, AKTE-X und  AFRIKA (Heimat, Fernweh, Reisen). Darüberhinaus ist eine Sonderausgabe zur EXPO 2000 geplant.  Das Einzelheft kostet 13.50 DM incl. Porto und Versand, alle vier Ausgaben 50.00 DM, und sind zu bestellen beim EDSA-Büro, Eifgenweg 1a, 51061 Köln, Tel./Fax: 0221/6002030.
 
 

Magazin TIME kürt Adolf Ratzka als „Visionär“

In der Spezialausgabe Winter 1998/99 mit dem Titel „Visions of Europe“ schildert TIME die politischen, sozialen und ökonomischen Experimente, welche das 21. Jahrhundert prägen werden. Als eine der Schlüsselfiguren, die sich für eine soziale Veränderung in Europa einsetzen, portraitiert das Magazin Adolf D. Ratzka. Der aus Deutschland Stammende lebt seit 1973 in Schweden, gründete dort 1984 das Stockholmer Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, und ist einer der wichtigsten Vorkämpfer für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung.
Adolf Ratzka bewertet den TIME-Artikel als die Anerkennung von Behinderung als eine zutiefst politische Größe im Gegensatz zu der immer noch vorherrschenden Sicht von Behinderten als Objekte der Fürsorge und des Mitleids. Deshalb hofft er, daß die Forderung nach der Zuerkennung  von zivilen und Menschenrechten für Behinderte in den nächsten Jahren weltweit Auftrieb bekommen wird.
 

Ingolf Österwitz: Langjähriger Mitstreiter der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung ist tot

Infolge einer schweren Operation starb Ingolf Österwitz  am Morgen des 4. März 1999. Der Professor an der FH Hildesheim, der weit über die Grenzen Deutschlands bekannt war, vermittelte in seinen Seminaren auch vielen nichtbehinderten Studierenden die Ideen und Prinzipien der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, was zu zahlreichen hervorragenden Diplomarbeiten führte.
Elke und Gerhard Bartz sowie Otttmar-Miles-Paul würdigten in einem Nachruf seinen Kampfgeist, die zu einer permanenten Überlastung führte. (Mit der Begründung, er sei als Beamter unkündbar, wurde ihm bis zuletzt die nötige Arbeitsassistenz verweigert!)
 

Neuer Service der Deutschen Bahn für Behinderte

Unter der bundesweiten Nummer 01805/512512 können behinderte Fahrgäste eine Hilfe beim Ein- und Aussteigen an den Bahnhöfen anfordern. Desweiteren ist es möglich, über  das Sevice-Telefon  auch Fahrkarten zu bestellen und Plätze reservieren zu lassen.
Wie die Deutsche Bahn in Frankfurt mitteilte, läuft dieser sogenannte Mobilitätssevice zunächst ein halbes Jahr auf Probe. Wer die Servicenummer wählt, muß die üblichen Telefongebühren (24 Pf./Min.) zahlen.
 

Stadtführer für behinderte Menschen für Innsbruck

Besonders gut ist der von der Stadtverwaltung herausgegebene Stadtführer für behinderte Menschen in Innsbruck gelungen, der mit einem Stadtplan kombiniert in einer wasserfesten Hülle vertrieben wird.
Die Autoren arbeiten im Führer, in dem die einzelnen Bereiche mit farblichem Rand übersichtlich gekennzeichnet sind, mehr als üblich mit Piktogrammen anstelle von Text, worunter jedoch der Informationsgehalt nicht leidet - ganz im Gegenteil: So ist z. B. sogar die Zugänglichkeit der Toillettenbecken (beidseitig bzw. von rechts oder links befahrbar) erfaßt oder schwergängige Türen durch ein Zeichen „Gewicht“ als solche gekennzeichnet.
Auch der Stadtplan ist aufgrund der Fülle hilfreicher Informationen besonders bemerkenswert: Neben den üblichen Hinweisen auf Parkplätze und zugängliche Toiletten sind die einzelnen Straßenübergänge mit Zeichen für die Höhe der Bordsteinabschrägung markiert, Steigungen, Taxistandplätze und Tankstellen mit Bedienung gekennzeichnet. Bei Briefkästen ist sogar die Einwurfhöhe angegeben. - Fast genial einfach zu verstehen und trotzdem informativ bis ins Detail!
(Quelle: Leben und Weg 2/99)
 

Telefonische Sprechzeit des Weibernetzes

Das Weibernetz - das Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit  Beeinträchtigung - bietet ab sofort eine regelmäßige Telefonsprechzeit  für Interessierte an, um Infos zu bestimmten Themen,  Kontaktadressen, Literaturtips zum Thema etc. weiterzugeben.
Die Sprechzeit findet statt mittowchs zwischen 17.00 und 19.00 Uhr unter der Telefonnummer 0561/72885-47. Es wird darum gebeten, diese Nummer nur während dieser zwei Stunden anzurufen.
 

Infos zum barrierefreien Bauen

Die Kreisverwaltung Minden-Lübbecke hat eine Checkliste zum Thema barrierefreien Bauen zusammengestellt, die kurz und prägnant die wesentlichen Bestimmungen diverser DIN-Normen und Erfahrungswerte bezüglich der Barrierefreiheit auf den Punkt bringt.
Die Adresse: Kreisverwaltung Minden-Lübbecke, Portastr. 13, 32423 Minden, Tel. 0571/ 807-0, Fax: 0571/807-2700 oder im Internet unter: http://www.minden-luebbecke.de
 
 

Die Selbstbestimmung finanzieren
Erfahrungen mit dem persönlichen Budget in Großbritanien und den Niederlanden

Unter diesem Titel wurde von der Behindertenbeauftragten von Hamburg kürzlich eine 120 Seiten starke Broschüre herausgegeben. In Anbetracht dessen, was hierzulande unter dem Begriff „persönliches Budget“ „verkauft“ wird, kann es sicher hilfreich sein zu wissen, was ursprünglich mal damit gemeint war. Die Broschüre ist kostenlos zu beziehen bei: Freie und Hansestadt Hamburg, Die Behindertenbeauftragte, Poststr. 11, 20354 Hamburg,Tel. 040/7018916 (Mathias Westecker).
 

Sichtwechsel: Schwangerschaft und pränatale Diagnostik. Texte, Materialien, Didaktik

Der Trägerverein des Netzwerks gegen Selektion durch Pränataldiagnostik Sichtwechsel e. V. hat unter obengenannten Titel eine umfangreiche Materialsammlung zur kritischen Auseinandersetzung mit Pränataldiagnostik herausgegeben. Die Broschüre ist Bestandteil einer Materialreihe, mit der das Netzwerk dazu beitragen möchte, den Blick für den selektiven Charakter von Pränataldiagnostik zu schärfen und die Nachfrage nach derartigen Untersuchungen zu senken.
Nähere Informationen und Bestellungen: Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik c/o Bundesverband für Körper und Mehrfachbehinderte e. V. , Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, Tel. 0211/ 64004-11 (Norbert Müller-Fehling), Fax: 0211/64004-20, e-mail: bv-kb@t-online.de
 

Neues US-Gesetz: Webseiten müssen behindertengerecht sein

Ein 1998 verabschiedetes US-Gesetz, der "Workforce Investment Act", kann Internet-Programmierern in den Vereinigten Staaten eine Menge Arbeit machen.
Webseiten müssen, wenn das Gesetz in den Kürze in Kraft tritt, auch von Blinden, Gehörlosen oder anderweitig gehandicapten Menschen zu  benutzen sein.
Diese Regelung bezieht sich zunächst einmal nur auf die Webseiten der Regierung. Der Einfluß auf das gesamte Internet ist aber nicht zu unterschätzen.
Das Technology Access Advisory Committee, das die Umsetzung des Gesetzes  ausarbeiten soll, gibt sich kämpferisch. Die amerikanische Regierung könne durchaus, so die Argumentation des Komitees, außerhalb ihrer eigenen Seiten regelnd in das Internet eingreifen, weil es schließlich erst durch Regierungs-Investitionen entstanden sei. "Außerdem geht es hier um Bürgerrechte", sagte ein Kommitee-Mitglied.
- Ende Mai soll bekanntgegeben werden, wie behindertengerechte Webseiten auszusehen haben.
 

Internationales Symposium der Bundesarbeitsgemeinschaft „Behinderung und Dritte Welt“

Vom 8.-10. Oktober 1999 veranstalten die Universität Bremen, die Arbeitsstelle „Behinderung und Dritte Welt“ der Universität Oldenburg und der Arbeitskreis „Frauen  und Behinderung in der Dritten Welt“ ein Symposium zum Thema „Frauen und Behinderung in Einer Welt / in der Dritten Welt“ in Oldenburg. Wird hierzulande in Zusammenhang mit Frauen, die eine Behinderung haben, oft von einer „doppelten Diskriminierung“ gesprochen, könnte nach Meinung der VeranstalterInnen bei Bewohnerinnen eines Landes der sog. Dritten Welt mit einer Behinderung von einer „dreifachen Diskriminierung“ gesprochen werden. Davon ausgehend sollen in Vorträgen von ReferentInnen aus verschiedenen Ländern der Erde und in zahlreichen Arbeitsgruppen Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten der Lebenssituationen behinderter Frauen in unterschiedlichen Regionen der Welt herausgearbeitet werden
Nähere Informationen bei Ruth Seyffert oder Musa Al Munaizel, Universität Würzburg, Lehrstuhl für Sonderpädagogik I, Wittelsbacher Platz 1, 97074 Würzburg, Tel. 0931/888-4824, Fax: 0931/888-6804.
 
 

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© Martin Seidler
Letzte Aktualisierung: 15.05.2003