Magazinmeldungen:
randschau hat eigene Internet-Adresse
Unser Redaktionsmitglied Martin Seidler hat jetzt eine eigene sogenannte
"subdomain" eingerichtet: Die randschau-Seiten mit den Schwerpunktthemen
der letzten Jahren sowie den Inhaltsverzeichnissen und einigen Magazinmeldungen
der letzten Ausgaben (siehe Magazin der randschau 3/99) erreicht
mensch jetzt auch unter http://www.randschau.hp.ms
Kleiner Wehrmutstropfen: Ein Kasten mit Werbung muß "weggeklickt"
werden.
In der Folge eines Sturzes ist Anna Seiberts am 8. November 1999 in
Köln gestorben.
Schon sehr bald nach Eintritt ihrer Behinderung engagierte sie sich
in der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung und hat seit 1991 im Vorstand des
Trägervereins des ZsL Köln mitgearbeitet. Mit ihrer enormen Kraft
und Initiative war sie eine unschätzbare Hilfe. Desweiteren war sie
Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bei Bündnis
90/DIE Grünen. Anna wurde 53 Jahre alt.
Enquête-Kommission Menschenrechte und Ethik für eine Medizin der Zukunft
Auch in Sachen Bioethik erweist sich die Regierungskoalition allem Anschein
nach als unzuverlässig. Nachdem mit einem vierseitigen Antrag der
Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD vom 05.05.99 das Wahlversprechen
eingelöst werden sollte, eine Enquête-Kommission Menschenrechte
und Ethik für eine Medizin der Zukunft einzusetzen, wird es dieses
Gremium, das jeweils zur Hälfte aus Abgeordneten und aus WissenschaftlerInnen
bestehen würde, nun wohl nicht geben.
Die Kommission, die laut dem genannten Antrag "vor dem Hintergrund
eines erheblichen gesellschaftlichen und parlamentarischen Diskussionsbedarfes
zu Fragen der Entwicklung und Anwendung der Biomedizin grundlegende und
vorbereitende Arbeit für notwendige Entscheidungen des Deutschen Bundestags
leisten" soll bzw. hätte sollen, war zur interdisziplinären Erörterung
von Themenkomplexe wie Pränataldiagnostik / Präimplantationsdiagnostik
/ pränatale Gentherapie, Embryonenschutz, Gendiagnostik, Organtransplantation
bzw. Sterbehilfe und Behandlungsbegrenzung bei schwerbehinderten Neugeborenen
und unheilbar kranken Menschen gedacht. Die Arbeit der Kommission ist im
jenem Antrag bis Frühjahr 2002 terminiert, was faktisch ein Moratorium
für den Gesetzgebungsprozeß im Bereich der Biomedizin zur Folge
gehabt hätte - anderenfalls wäre die Arbeit der Kommission sinnlos
gewesen.
Am 11. September war nun in der Frankfurter Rundschau zu lesen, daß
in einem internen Papier beschlossen worden sei, die Zahl der Enquête-Kommissionen
zu begrenzen und dabei das von Bioethik-KritikerInnen geforderte Gremium
unter den Tisch fallen zu lassen.
Trotz zahlreicher Protestbriefe bestätigte die SPD-Fraktion offenbar
in ihrer Sitzung am 27. September diese Entscheidung. (Dem entgegen steht
die Behauptung vom Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der
SPD-Bundestagsfraktion Wilhelm Schmidt, der in einem Schreiben vom 9.11.99
an Martin Seidler behauptet, alles sei noch offen.)
- Als wahrer Grund für die Entscheidung, nun doch keine Enquête-Kommission
einzurichten, wird ein massiver Handlungsdruck im Bereich Bioethik/Medizinethik
angenommen. So ist beispielsweise die Präimplantationsdiagnostik (PID),
bei der künstlich befruchtete Eizellen auf Gendefekte hin untersucht
werden und nur "fehlerfreie" Eizellen der Frau in die Gebärmutter
eingepflanzt werden, in den meisten europäischen Ländern gängige
Praxis. Und da will Deutschland natürlich nicht den Anschluß
verlieren!
(Quelle u. a.: 16. Zirkular der Tübinger Initiative gegen die
geplante Bioethik-Konvention)
Pflegekasse erläßt Bescheide ohne Rechtsmittelbelehrung
Unter dem Deckmantel vermeintlicher Kundenfreundlichkeit verschickte
die AOK-Pflegekasse Rheinland einen freundlichen Brief an eine pflegebedürftige
Frau, dem zu entnehmen war, daß die beantragten Leistungen aus der
Pflegeversicherung abgelehnt werden. Die gesetzlich bei Bescheiden vorgeschriebene
Rechtsmittelbelehrung, die besagt, daß binnen einer bestimmten Frist
Widerspruch eingelegt werden kann, fehlte.
Auf diesen Mangel angesprochen, verwies der zuständige Sachbearbeiter
auf die neu entworfene Form der Bescheide und versuchte, dieses Defizit
ins Positive zu wenden: Sei ein Widerspruch normalerweise bei derartigen
Bescheiden nur binnen vier Wochen möglich, so hätte mensch bei
Fehlen der Rechtsmittelbelehrung dazu ein Jahr Zeit. Ein Mitarbeiter der
Regionaldirektion, der für diese neue Form des Schreibens verantwortlich
zeichnet, rechtfertigte das Fehlen des Wortes "Bescheid" damit, daß
dies immer so verwaltungsmäßig und unpersönlich klinge.
Aus diesem Grund verzichte man auch auf eine Rechtsmittelbelehrung.
Niedersächsische Landesregierung will behinderte Menschen ins Pflegeheim abschieben
Seit Einführung der Pflegeversicherung versuchen Länder und
Kommunen ihre Etats zu entlasten, in dem sie pflegebedürftige Menschen
mit einer Behinderung aus dem Bezug von Eingliederungshilfe hinausdrängen.
Sie werden auf die Leistungen der Pflegeversicherung verwiesen, mit denen
jedoch keine pädagogischen (Förder-)Maßnahmen finanziert
werden können, die insbesondere für geistig behinderte Menschen
wichtig sind (vgl. Leistungskatalog der Pflegeversicherung).
Die niedersächsische Sozialministerin Heidi Merk (SPD) machte
kürzlich in dieser Hinsicht einen neuen Vorstoss: Aus Gründen
der Kostenersparniss will sie die Unterbringung besonders pflegebedürftiger
Menschen in Wohnheimen für Behinderte nicht mehr finanzieren. Diese
werden auf Pflegeheime verwiesen, wodurch die Menschen mit einer (geistigen)
Behinderung, wie oben erwähnt, von Förderangeboten abgekoppelt
werden. - "Das ist pädagogisch unverantwortlich", klagt Herbert Burger
von der Vereinigung 'Lebenshilfe'.
Menschenrechtsverletzungen in Heimen
Seit vielen Jahren beschäftigt sich Claus Fussek von der Vereinigung
Integrationsförderung (VIF) in München mit den untragbaren Zuständen
in Alten- und Pflegeheimen, die auf den chronischen Personalmangel zurückzuführen
sind: Die dort "lebenden" Menschen kommen nicht aus dem Bett, geschweige
denn an die frische Luft, bekommen durch das ständige Liegen lebensgefährliche
Druckstellen, werden gefesselt (Fussek spricht von 300 000 "Fixierungen"
pro Tag), werden aus Gründen der Zeitersparnis kathederisiert und
durch eine Magensonde ernährt - sogenannte "pflegeerleichternde Maßnahmen"
nennt sich sowas. Nicht wenige alte Menschen sterben, in dem sie durch
unzureichende Flüssigkeitszufuhr regelrecht vertrocknen .
Nachdem diese Folterungen von vorwiegend alten Menschen lange Zeit
ein offenes Geheimnis waren, aber niemand etwas dagegen unternahm,
finden die Berichte aus Heimen seit ca. zwei Jahren in der Öffentlichkeit
endlich mehr Gehör. Auch die überlasteten Pflegekräfte beginnen,
gegen ihre Arbeitssituation zu opponieren.
Aus den über 30 Ordnern von Schilderungen von Einzelfällen
pflegeabhängiger Menschen, die Gewalt erfahren bzw. erfahren haben,
hat Claus Fussek gemeinsam mit Prof. Dr. Rolf D. Hirsch, Chefarzt der Rheinischen
Kliniken in Bonn und Initiator des Vereins "Helfen statt Mißhandeln",
ein Buch mit dem Titel "Gewalt gegen pflegebedürftige alte Menschen
in Institutionen: Gegen das Schweigen" zusammengestellt. Es ist für
25.-- DM gegen Einsendung eines Verrechnungsschecks bzw. von Briefmarken
erhältlich bei der VIF, Klenzestr. 57c, 80469 München, Fax: 089/2015761.
Euthanasie-Befürworter mit Straßennamen geehrt
Die Florian-Seidl-Straße in Regensburg wurde 1973 (!) nach jenem
Autor benannt, der in seinem Roman "Das harte Ja" die "Verhütung erbkranken
Nachwuchses" thematisierte und so das Euthanasie-Programm der Nazis ideell
unterstützte. Seit vier Jahren wird nun schon erbittert um die Umbenennung
der Straße debattiert, an der pikanterweise das Sozialamt mit den
für die Behindertenarbeit zuständigen Stellen und eine Förderschule
liegen.
Ungeachtet der NS-Gefolgschaft Seidls hat die CSU-Mehrheit im Regensburger
Stadtrat wiederholt eine Umbenennung der Straße abgelehnt - unter
anderem unter Berufung auf eine kürzlich vorgelegte Stellungnahme
des Stadtarchivars Heinrich Wanderwitz: Wenn Seidl aus dem Straßenverzeichnis
gestrichen werde, müssten auch die Straßen und Wege, die nach
Brecht, Tucholsky oder Luther benannt sind, andere Namen erhalten.
(Quelle: Süddeutsche Zeitung, 28.10.99)
Veranstaltungsdokumentation erschienen
Am Freitag, den 16. April 1999, fand in Bonn eine Tagung statt, die
unter dem Titel stand "Die Würde des Menschen darf nicht angetastet
werden! - Eine neue Politik für pflegeabhängige Menschen?". Das
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA), welches
die Veranstaltung gemeinsam mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt
Leben (ISL) organisierte, hat jetzt eine 72seitige Dokumentation dieses
Tages herausgebracht, in der mensch die Redebeiträge (u.a. der Poltikerinnen
Andrea Fischer und Regina Schmidt-Zadel) nachlesen kann. Die Broschüre
ist für DM 10.-- incl. Versandkosten zu beziehen bei ForseA, Elke
und Gerhard Bartz, Nelkenweg 5, 74673 Mulfingen-Hollenbach, Tel. 07938/515,
Fax: 07938/8538, e-mail: e.bartz@link.cr.bawue.cl.sub.de
(ForseA-Mitlieder zahlen DM 8.--)
Diskriminierung gehörloser Peronen auf Standesämtern
Nach dem derzeit gültigen Personenstandsgesetz von Nordrhein-Westfalen
wird eine Gebühr von DM 25.-- bzw. DM 30.-- fällig, wenn
auf dem Standesamt aufgrund von Kommunikationsschwierigkeiten einE DolmetscherIn
nötig ist. Die Gebühr wird für das Erstellen der eidesstattlichen
Erklärung fällig, daß der/die DolmetscherIn korrekt
übersetzt und wird formal von dem/der DolmetscherIn gefordert, faktisch
muß sie jedoch deren/dessen AuftraggeberIn zahlen.
Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für "Taube und Stumme"
(§ 6 des o. g. Gesetzes).
Neue Broschüre zum Thema Gleichstellung Behinderter
Unter dem Titel "Gleichstellung jetzt!" hat BIZEPS (=Selbstbestimmt-Leben-Zentrum
in Wien) im Spätsommer dieses Jahres eine sehr umfassende Broschüre
zum derzeitigen Stand der Bestrebungen zur rechtlichen Gleichstellung Behinderter
aus österreichischer Sicht herausgebracht. Die 70seitige Broschüre
ist in vier Teile untergliedert: Nach einem kurzem Vorwort und einem Kapitel,
in dem Beispiele von Diskriminierungen behinderter Menschen aufgezeigt
werden, die den Handlungsbedarf in diesem Bereich deutlich machen, wird
im dritten Teil die Entwicklung und das Vorgehen der Österreichischen
Gleichstellungsbewegung aufgezeigt, die im Sommer 1997 mit der Aufnahme
eines Benachteiligungsverbotes sowie einer Staatszielbestimmung in Artikel
7 des Bundes-Verfassungsgesetzes einen wichtigen Etappensieg erringen konnte.
Ähnlich wie in Deutschland wird nun um ein Gleichstellungsgesetz gekämpft,
damit das Staatsziel einer Nicht-Diskriminierung von Menschen mit
Behinderungen im täglichen Leben verwirklicht bzw. einklagbar wird.
Im letzten Kapitel des Hefts werden die Gesetze kurz beschrieben, die
in anderen Ländern der Erde, allen voran in den USA, zur Gleichstellung
behinderter Menschen gelten. (Weniger bekannt sind vielleicht die gesetzlichen
Bestimmungen in Australien oder Indien.)
Die Broschüre ist zu beziehen bei BIZEPS, Kaiserstr. 55/3/4a,
A-1070 Wien, Tel. 0043/1/5238921, Fax: 0043/1/523892120, e-mail: office@bizeps.or.at
Neue Auflage des Sozialhilfeleitfadens
Im Oktober 1999 ist die Broschüre "Leitfaden der Sozialhilfe von
A-Z" in einer neuen - mittlerweile der 19. - Auflage erschienen. Auf 224
Seiten gibt das Heft, das seit 1976 von der AG TuWas der FH Frankfurt regelmäßig
aktualisiert wird, praxisnahe Antworten auf typische Probleme mit dem Sozialamt.
Die teilweise komplizierte Rechslage kann leicht verständlich nachgelesen
werden. Erheblich ausgeweitet wurde der Teil, in dem nachzulesen ist, wie
mensch sich gegen die Verschleppung eines Antrags bzw. gegen Leistungsverweigerung
wehren kann. In einem Adressenteil finden sich Anschriften der Sozialhilfeinitiativen
und -beratungsstellen in Deutschland.
Der Leitfaden, der in einer Gesamtauflage von 175.000 Exemplaren erschienen
ist, kann für 8.00 DM (in Briefmarken oder als Verrechnungsscheck
bezogen werden bei der AG TuWas, Kleiststr. 12, 60318 Frankfurt. (Die Diskettenversion
gibt's für 30 DM.)
Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungswochenende in Münster
Im Oktober fand der erste von drei Wochenendkursen statt, an denen Frauen
und Mädchen lernen, sich aus verschiedenen Angriffssituationen zu
befreien und in Rollenspielen deutlich Grenzen zu setzen. Geleitet wurde
dieser von Lydia Zijdel, der einzigen rollstuhlfahrenden Braun- und Schwarzgurtträgerin
für Aikido und Karate (sie ist Psychotherapeutin in Amsterdam). Aus
Begeisterung meldete sich ein Großteil der Teilnehmerinnen bereits
für den nächsten Kurs an, der im November stattfand.
Noch sind einige Plätze für den dritten (kostenlosen) Kurs
im Januar frei, der vom Frauensportverein Münster, Zugvogel e. V.,
dem Behindertensportverein Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für
Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport Nordrhein-Westfalen
veranstaltet wird.
Interessentinnen sollten sich umgehend anmelden bei Frau Edler, Ambulante
Dienste e. V., Tel. 0251/133010.
Anfang des Jahres wurde in der ARD der Fernseh-Vierteiler "Liebe und
weitere Katastrophen" ausgestrahlt, in dem Bobby Brederlow, ein Mann mit
Down Syndrom mitspielte. Da dieser Darsteller "mit seiner starken schauspielerischen
Leistung ... große Sympathien für Menschen mit geistiger Behinderung
in der Öffentlichkeit geweckt und dazu beigetragen (habe), dass dem
Bayerischen Rundfunk ein richtiger Quoten-Hit gelang", rief die Lebenshilfe
einen Medienpreis ins Leben.
Neben der Tatsache, daß scheinbar die Ehrung mit einem schon
bestehenden Medienpreis nicht in Erwägung gezogen wurde bzw. aussichtslos
ist und ein neuer aus der Taufe gehoben wird, irritiert m. E. so manches:
- Der Preis heißt "Bobby" und leistet m. E. der schlechten Gewohnheit
Vorschub, Menschen mit Behinderungen beim Vornamen zu nennen.
- Der Preis wird überhaupt nicht an Bobby Brederlow allein, sondern
an ihn und das ganze Filmteam (Regisseur, Drehbuchautorin und die anderen
SchauspielerInnen Senta Berger und Friedrich von Thun) verliehen.
- Die Preisverleihung fand in der Lebenshilfe-Werkstatt in München
statt, in der Brederlow arbeitet. ...
Der Preis besteht aus einer "Brederlows Konterfei nachempfundene(n)
Skulptur und einem zusätzlichen Preis nach Bobbys Wünschen im
Wert von 3000 Mark" und soll auch zukünftig an Menschen mit und ohne
Behinderung vergeben werden, die sich in den Medien in herausragender Weise
für Menschen mit Behinderungen eingesetzt haben.
(Quelle bzw. Zitate aus den Pressemitteilungen der Bundesvereinigung
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung vom 21. bzw. 28.10.99)
Peggy und Polly 2000
Zum zweiten Mal ist der witzig aufgemachte Kalender von Peggy, einer
jugendlichen Rollstuhlfahrerin, und Polly, ihrem Freund aus dem Weltall,
erschienen. Dieses Jahr versetzt Polly, der die Fähigkeit des "Geschichten-Tauchens"
besitzt, seine Spielgefährtin in unterschiedliche Geschichten bzw.
Märchen. In kurzen witzigen Texten, die zeichnerisch ansprechend illustriert
sind, erfährt der/die BetrachterIn, wie sich Peggy in der jeweiligen
Situation fühlt.
Der Kalender kann bestellt werden beim Aktionskreis behinderter Menschen
e. V., c/o Wolfgang Baum, Im Brocke 14, 33649 Bielefeld, Tel.+Fax: 0521/445044,
und kostet DM 8.-- (ab 50 Stück: DM 7.--) plus Versandkosten.
Sehweisen 2000
- so der Titel des Kunstkalenders der Bundesvereinigung Lebenshilfe
für das kommende Jahr. Er beinhaltet dreizehn durchaus originelle
Bilder von MalerInnen der Kraichgauer Kunstwerkstatt in Sinsheim und des
Lebenshilfe-Ateliers in Braunschweig. In der Pressemitteilung heißt
es: "Die Arbeiten der geistig behinderten Frauen und Männer bestechen
durch Originalität und Ideenreichtum, sind weitgehend unbeeinflußt
vom Zeitgeist und von akademischer Kunsttradition."
Der Kalender hat ein Format von 30x39 cm und ist für DM 24,50
zu beziehen bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Raiffeisenstrasse 18,
35043 Marburg, Tel. 06421/491-0, Fax: 06421/491167, e-mail: bundesvereinigung@lebenshilfe.de
No Limits - Alpine Erlebniswoche für junge Menschen mit und ohne Behinderung
Unter dieser Überschrift plant das Jugendreferat des Deutschen
Alpenvereins (=DAV) im Rahmen des bundesweiten Jugendkursprogramms vom
20.-26.8.2000 ein sog. integratives Angebot für junge Leute (18-25
Jahre) für Menschen mit und ohne Behinderung, die gemeinsam eine Woche
im Gebirge erleben wollen. Der Kurs wird in der Jugendbildungsstätte
des DAV in Hindelang im Allgäu stattfinden.
Das Angebot richtet sich zum einen an körper- sinnes- oder geistig
beeinträchtigte junge Menschen, welche die körperlichen Voraussetzungen
für sportliche Betätigung im alpinen Gelände besitzen (=
selbstständiges Gehen, gute Kondition für mehrstündige Unternehmungen),
zum anderem an nichtbehinderte bergbegeisterte junge Menschen, die bereit
sind, die beeinträchtigten TeilnehmerInnen bei den gemeinsamen Gruppenaktivitäten
zu unterstützen.
Nähere Informationen beim Jugendreferat des Deutschen Alpenvereins,
Von-Kahr-Str. 2-4, 80997 München, Tel. 089/14003-0, Fax: 089/14003-11.
Die Hamburger Kunsthalle hat eine Idee des Pariser Louvre aufgegriffen
und veranstaltet an jedem zweiten Donnerstag spezielle Führungen für
Gehörlose. Dabei werden die Bilder in der Gebärdensprache erläutert.
Die Rundgänge dauern jeweils anderthalb Stunden und beginnen um 19.00
Uhr.
(aus: Oberhessische Presse Marburg, 15.10.1999)
Süddeutsche Zeitung jetzt auch digital
Seit Anfang Oktober können Blinde auch die Texte der Süddeutschen
Zeitung digital zu Hause lesen. Die bekannte Software der Stiftung Blindenanstalt
in Frankfurt und Geräte der Fa. Papenmeier sind für die Ausgabe
der Texte in Braille oder Computersprache gleichermaßen einsetzbar.
Nähere Informationen: Bayerischer Blindenbund, Tel. 089/55988-136.
Heino Ehlers hat eine Mailingliste für behinderte und chronisch
kranke Eltern und Paare, die es werden wollen, eingerichtet. Interessierte
können sich anmelden unter: http://behinderte.eltern.listbot.com
Neue Ausgabe der Zeitschrift "Ohrenkuss ... da rein, da raus"
Im Oktober 1999 ist die zweite Ausgabe dieses Zeitungsprojektes erschienen,
das von Menschen mit Down-Syndrom herausgegeben wird (siehe randschau 2/99).
Das Schwerpunktthema des vorliegenden 32 Seiten starken Hefts ist "Essen",
was sehr vielfältig behandelt wird: So äußern sich beispielsweise
Menschen mit einem Down Syndrom zu dem Thema "Figur" (Diät halten,
Zunehmen als Folge vom Essen), es geht um "Zahngeschichten" oder um das
traditionelle Essen im Bergischen Land, das die Redaktionsmitglieder auf
einem Ausflug dort gegessen haben. Auch findet der/die LeserIn Rezepte
von Lieblingsspeisen einiger AutorInnen. Daneben berichten Redaktionsmitglieder
von Ausflügen, die sie im Rahmen des Zeitungsprojekts gemacht haben.
Ähnlich wie das erste ist auch das vorliegende Heft mit Fotos
und Zeichnungen anregend und illustriert. Mit dem Platz wird großzügig
umgegangen, was die Zeitschrift attraktiv und sehr gut lesbar macht.
Das Einzelheft kostet 13.50 DM incl. Porto und Versand (alle vier Ausgaben
des Zeitungsprojekts zusammen 50.00 DM) und ist zu bestellen bei Ohrenkuss,
c/o Katja de Braganca, Karl-Barth-Str. 97, 53129 Bonn, Tel. 0228/549711,
Fax: 0228549716, e-mail: redaktion@ohrenkuss.de
Aus Rheinland-Pfalz kommt eine neue Landesbauordnung. Erfahrungsgemäß
übernehmen die anderen Bundesländer die Fassung des zuerst publizierenden
Landes im Wortlaut.
Das Regelwerk ist für DM 7,90 zu beziehen über die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz,
Postfach 3880, 55028 Mainz, Tel. 06131/16-0, Fax: 06131/16-4771
© Martin Seidler
Letzte Aktualisierung: 15.05.2003