randschau 4/99 (Schwerpunktthema: "Höher, schneller, weiter")
(Januar 2000)
 

Magazinmeldungen:

randschau hat eigene Internet-Adresse

Unser Redaktionsmitglied Martin Seidler hat jetzt eine eigene sogenannte "subdomain" eingerichtet: Die randschau-Seiten mit den Schwerpunktthemen der letzten Jahren sowie den Inhaltsverzeichnissen und einigen Magazinmeldungen der letzten Ausgaben  (siehe Magazin der randschau 3/99) erreicht mensch jetzt auch unter http://www.randschau.hp.ms
Kleiner Wehrmutstropfen: Ein Kasten mit Werbung muß "weggeklickt" werden.
 

Anna Seiberts gestorben

In der Folge eines Sturzes ist Anna Seiberts am 8. November 1999 in Köln gestorben.
Schon sehr bald nach Eintritt ihrer Behinderung engagierte sie sich in der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung und hat seit 1991 im Vorstand des Trägervereins des ZsL Köln mitgearbeitet. Mit ihrer enormen Kraft und Initiative war sie eine unschätzbare Hilfe. Desweiteren war sie Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bei Bündnis 90/DIE Grünen. Anna wurde 53 Jahre alt.
 

Enquête-Kommission Menschenrechte und Ethik für eine Medizin der Zukunft

Auch in Sachen Bioethik erweist sich die Regierungskoalition allem Anschein nach als unzuverlässig. Nachdem mit einem vierseitigen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD vom 05.05.99 das Wahlversprechen eingelöst werden sollte, eine Enquête-Kommission Menschenrechte und Ethik für eine Medizin der Zukunft einzusetzen, wird es dieses Gremium, das jeweils zur Hälfte aus Abgeordneten und aus WissenschaftlerInnen bestehen würde, nun wohl nicht geben.
Die Kommission, die laut dem genannten Antrag "vor dem Hintergrund eines erheblichen gesellschaftlichen und parlamentarischen Diskussionsbedarfes zu Fragen der Entwicklung und Anwendung der Biomedizin grundlegende und vorbereitende Arbeit für notwendige Entscheidungen des Deutschen Bundestags leisten" soll bzw. hätte sollen, war zur interdisziplinären Erörterung von Themenkomplexe wie Pränataldiagnostik / Präimplantationsdiagnostik / pränatale Gentherapie, Embryonenschutz, Gendiagnostik, Organtransplantation bzw. Sterbehilfe und Behandlungsbegrenzung bei schwerbehinderten Neugeborenen und unheilbar kranken Menschen gedacht. Die Arbeit der Kommission ist im jenem Antrag bis Frühjahr 2002 terminiert, was faktisch ein Moratorium für den Gesetzgebungsprozeß im Bereich der Biomedizin zur Folge gehabt hätte - anderenfalls wäre die Arbeit der Kommission sinnlos gewesen.
Am 11. September war nun in der Frankfurter Rundschau zu lesen, daß in einem internen Papier beschlossen worden sei, die Zahl der Enquête-Kommissionen zu begrenzen und dabei das von Bioethik-KritikerInnen geforderte Gremium unter den Tisch fallen zu lassen.
Trotz zahlreicher Protestbriefe bestätigte die SPD-Fraktion offenbar in ihrer Sitzung am 27. September diese Entscheidung. (Dem entgegen steht die Behauptung vom Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion Wilhelm Schmidt, der in einem Schreiben vom 9.11.99 an Martin Seidler behauptet, alles sei noch offen.)
- Als wahrer Grund für die Entscheidung, nun doch keine Enquête-Kommission einzurichten, wird ein massiver Handlungsdruck im Bereich Bioethik/Medizinethik angenommen. So ist beispielsweise die Präimplantationsdiagnostik (PID), bei der künstlich befruchtete Eizellen auf Gendefekte hin untersucht werden und nur "fehlerfreie" Eizellen der Frau in die Gebärmutter eingepflanzt werden, in den meisten europäischen Ländern gängige Praxis. Und da will Deutschland natürlich nicht den Anschluß verlieren!
(Quelle u. a.: 16. Zirkular der Tübinger Initiative gegen die geplante Bioethik-Konvention)
 

Pflegekasse erläßt Bescheide ohne Rechtsmittelbelehrung

Unter dem Deckmantel vermeintlicher Kundenfreundlichkeit verschickte die AOK-Pflegekasse Rheinland einen freundlichen Brief an eine pflegebedürftige Frau, dem zu entnehmen war, daß die beantragten Leistungen aus der Pflegeversicherung abgelehnt werden. Die gesetzlich bei Bescheiden vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung, die besagt, daß binnen einer bestimmten Frist Widerspruch eingelegt werden kann, fehlte.
Auf diesen Mangel angesprochen, verwies der zuständige Sachbearbeiter auf die neu entworfene Form der Bescheide und versuchte, dieses Defizit ins Positive zu wenden: Sei ein Widerspruch normalerweise bei derartigen Bescheiden nur binnen vier Wochen möglich, so hätte mensch bei Fehlen der Rechtsmittelbelehrung dazu ein Jahr Zeit. Ein Mitarbeiter der Regionaldirektion, der für diese neue Form des Schreibens verantwortlich zeichnet, rechtfertigte das Fehlen des Wortes "Bescheid" damit, daß dies immer so verwaltungsmäßig und unpersönlich klinge. Aus diesem Grund verzichte man auch auf eine Rechtsmittelbelehrung.
 

Niedersächsische Landesregierung will behinderte Menschen ins Pflegeheim abschieben

Seit Einführung der Pflegeversicherung versuchen Länder und Kommunen ihre Etats zu entlasten, in dem sie pflegebedürftige Menschen mit einer Behinderung aus dem Bezug von Eingliederungshilfe hinausdrängen. Sie werden auf die Leistungen der Pflegeversicherung verwiesen, mit denen jedoch keine pädagogischen (Förder-)Maßnahmen finanziert werden können, die insbesondere für geistig behinderte Menschen wichtig sind (vgl. Leistungskatalog der Pflegeversicherung).
Die niedersächsische Sozialministerin Heidi Merk (SPD) machte kürzlich in dieser Hinsicht einen neuen Vorstoss: Aus Gründen der Kostenersparniss will sie die Unterbringung besonders pflegebedürftiger Menschen in Wohnheimen für Behinderte nicht mehr finanzieren. Diese werden auf Pflegeheime verwiesen, wodurch die Menschen mit einer (geistigen) Behinderung, wie oben erwähnt, von Förderangeboten abgekoppelt werden. - "Das ist pädagogisch unverantwortlich", klagt Herbert Burger von der Vereinigung 'Lebenshilfe'.
 

Menschenrechtsverletzungen in Heimen

Seit vielen Jahren beschäftigt sich Claus Fussek von der Vereinigung Integrationsförderung (VIF) in München mit den untragbaren Zuständen in Alten- und Pflegeheimen, die auf den chronischen Personalmangel zurückzuführen sind: Die dort "lebenden" Menschen kommen nicht aus dem Bett, geschweige denn an die frische Luft, bekommen durch das ständige Liegen lebensgefährliche Druckstellen, werden gefesselt (Fussek spricht von 300 000 "Fixierungen" pro Tag), werden aus Gründen der Zeitersparnis kathederisiert und durch eine Magensonde ernährt - sogenannte "pflegeerleichternde Maßnahmen" nennt sich sowas. Nicht wenige alte Menschen sterben, in dem sie durch unzureichende Flüssigkeitszufuhr regelrecht vertrocknen .
Nachdem diese Folterungen von vorwiegend alten Menschen lange Zeit ein offenes Geheimnis  waren, aber niemand etwas dagegen unternahm, finden die Berichte aus Heimen seit ca. zwei Jahren in der Öffentlichkeit endlich mehr Gehör. Auch die überlasteten Pflegekräfte beginnen, gegen ihre Arbeitssituation zu opponieren.
Aus den über 30 Ordnern von Schilderungen von Einzelfällen pflegeabhängiger Menschen, die Gewalt erfahren bzw. erfahren haben, hat Claus Fussek gemeinsam mit Prof. Dr. Rolf D. Hirsch, Chefarzt der Rheinischen Kliniken in Bonn und Initiator des Vereins "Helfen statt Mißhandeln", ein Buch mit dem Titel "Gewalt gegen pflegebedürftige alte Menschen in Institutionen: Gegen das Schweigen" zusammengestellt. Es ist für 25.-- DM gegen Einsendung eines Verrechnungsschecks bzw. von Briefmarken erhältlich bei der VIF, Klenzestr. 57c, 80469 München, Fax: 089/2015761.
 

Euthanasie-Befürworter mit Straßennamen geehrt

Die Florian-Seidl-Straße in Regensburg wurde 1973 (!) nach jenem Autor benannt, der in seinem Roman "Das harte Ja" die "Verhütung erbkranken Nachwuchses" thematisierte und so das Euthanasie-Programm der Nazis ideell unterstützte. Seit vier Jahren wird nun schon erbittert um die Umbenennung der Straße debattiert, an der pikanterweise das Sozialamt mit den für die Behindertenarbeit zuständigen Stellen und eine Förderschule liegen.
Ungeachtet der NS-Gefolgschaft Seidls hat die CSU-Mehrheit im Regensburger Stadtrat wiederholt eine Umbenennung der Straße abgelehnt - unter anderem unter Berufung auf eine kürzlich vorgelegte Stellungnahme des Stadtarchivars Heinrich Wanderwitz: Wenn Seidl aus dem Straßenverzeichnis gestrichen werde, müssten auch die Straßen und Wege, die nach Brecht, Tucholsky oder Luther benannt sind, andere Namen erhalten.
(Quelle: Süddeutsche Zeitung, 28.10.99)
 
 

Veranstaltungsdokumentation erschienen

Am Freitag, den 16. April 1999, fand in Bonn eine Tagung statt, die unter dem Titel stand "Die Würde des Menschen darf nicht angetastet werden! - Eine neue Politik für pflegeabhängige Menschen?". Das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA), welches die Veranstaltung gemeinsam mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) organisierte, hat jetzt eine 72seitige Dokumentation dieses Tages herausgebracht, in der mensch die Redebeiträge (u.a. der Poltikerinnen Andrea Fischer und Regina Schmidt-Zadel) nachlesen kann. Die Broschüre ist für DM 10.-- incl. Versandkosten zu beziehen bei ForseA, Elke und Gerhard Bartz, Nelkenweg 5, 74673 Mulfingen-Hollenbach, Tel. 07938/515, Fax: 07938/8538, e-mail: e.bartz@link.cr.bawue.cl.sub.de (ForseA-Mitlieder zahlen DM 8.--)
 

Diskriminierung gehörloser Peronen auf Standesämtern

Nach dem derzeit gültigen Personenstandsgesetz von Nordrhein-Westfalen wird eine Gebühr von  DM 25.-- bzw. DM 30.-- fällig, wenn auf dem Standesamt aufgrund von Kommunikationsschwierigkeiten einE DolmetscherIn nötig ist. Die Gebühr wird für das Erstellen der eidesstattlichen Erklärung fällig, daß der/die  DolmetscherIn korrekt übersetzt und wird formal von dem/der DolmetscherIn gefordert, faktisch muß sie jedoch deren/dessen AuftraggeberIn zahlen.
Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für "Taube und Stumme" (§ 6 des o. g. Gesetzes).
 
 

Neue Broschüre zum Thema Gleichstellung Behinderter

Unter dem Titel "Gleichstellung jetzt!" hat BIZEPS (=Selbstbestimmt-Leben-Zentrum in Wien) im Spätsommer dieses Jahres eine sehr umfassende Broschüre zum derzeitigen Stand der Bestrebungen zur rechtlichen Gleichstellung Behinderter aus österreichischer Sicht herausgebracht. Die 70seitige Broschüre ist in vier Teile untergliedert: Nach einem kurzem Vorwort und einem Kapitel, in dem Beispiele von Diskriminierungen behinderter Menschen aufgezeigt werden, die den Handlungsbedarf in diesem Bereich deutlich machen, wird im dritten Teil die Entwicklung und das Vorgehen der Österreichischen Gleichstellungsbewegung aufgezeigt, die im Sommer 1997 mit der Aufnahme eines Benachteiligungsverbotes sowie einer Staatszielbestimmung in Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes einen wichtigen Etappensieg erringen konnte. Ähnlich wie in Deutschland wird nun um ein Gleichstellungsgesetz gekämpft, damit das Staatsziel  einer Nicht-Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im täglichen Leben verwirklicht bzw. einklagbar wird.
Im letzten Kapitel des Hefts werden die Gesetze kurz beschrieben, die in anderen Ländern der Erde, allen voran in den USA, zur Gleichstellung behinderter Menschen gelten. (Weniger bekannt sind vielleicht die gesetzlichen Bestimmungen in Australien oder Indien.)
Die Broschüre ist zu beziehen bei BIZEPS, Kaiserstr. 55/3/4a, A-1070 Wien, Tel. 0043/1/5238921, Fax: 0043/1/523892120, e-mail: office@bizeps.or.at
 

Neue Auflage des Sozialhilfeleitfadens

Im Oktober 1999 ist die Broschüre "Leitfaden der Sozialhilfe von A-Z" in einer neuen - mittlerweile der 19. - Auflage erschienen. Auf 224 Seiten gibt das Heft, das seit 1976 von der AG TuWas der FH Frankfurt regelmäßig aktualisiert wird, praxisnahe Antworten auf typische Probleme mit dem Sozialamt. Die teilweise komplizierte Rechslage kann leicht verständlich nachgelesen werden. Erheblich ausgeweitet wurde der Teil, in dem nachzulesen ist, wie mensch sich gegen die Verschleppung eines Antrags bzw. gegen Leistungsverweigerung wehren kann. In einem Adressenteil finden sich Anschriften der Sozialhilfeinitiativen und -beratungsstellen in Deutschland.
Der Leitfaden, der in einer Gesamtauflage von 175.000 Exemplaren erschienen ist, kann für 8.00 DM (in Briefmarken oder als Verrechnungsscheck bezogen werden bei der AG TuWas, Kleiststr. 12, 60318 Frankfurt. (Die Diskettenversion gibt's für 30  DM.)
 

Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungswochenende in Münster

Im Oktober fand der erste von drei Wochenendkursen statt, an denen Frauen und Mädchen lernen, sich aus verschiedenen Angriffssituationen zu befreien und in Rollenspielen deutlich Grenzen zu setzen. Geleitet wurde dieser von Lydia Zijdel, der einzigen rollstuhlfahrenden Braun- und Schwarzgurtträgerin für Aikido und Karate (sie ist Psychotherapeutin in Amsterdam). Aus Begeisterung meldete sich ein Großteil der Teilnehmerinnen bereits für den nächsten Kurs an, der im November stattfand.
Noch sind einige Plätze für den dritten (kostenlosen) Kurs im Januar frei, der vom Frauensportverein Münster, Zugvogel e. V., dem Behindertensportverein Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport Nordrhein-Westfalen veranstaltet wird.
Interessentinnen sollten sich umgehend anmelden bei Frau Edler, Ambulante Dienste e. V., Tel. 0251/133010.
 

Medienpreis der Lebenshilfe

Anfang des Jahres wurde in der ARD der Fernseh-Vierteiler "Liebe und weitere Katastrophen" ausgestrahlt, in dem Bobby Brederlow, ein Mann mit Down Syndrom mitspielte. Da dieser Darsteller "mit seiner starken schauspielerischen Leistung ... große Sympathien für Menschen mit geistiger Behinderung in der Öffentlichkeit geweckt und dazu beigetragen (habe), dass dem Bayerischen Rundfunk ein richtiger Quoten-Hit gelang", rief die Lebenshilfe einen Medienpreis ins Leben.
Neben der Tatsache, daß scheinbar die Ehrung mit einem schon bestehenden Medienpreis nicht in Erwägung gezogen wurde bzw. aussichtslos ist und ein neuer aus der Taufe gehoben wird, irritiert m. E. so manches:
- Der Preis heißt "Bobby" und leistet m. E. der schlechten Gewohnheit Vorschub, Menschen mit Behinderungen beim Vornamen zu nennen.
- Der Preis wird überhaupt nicht an Bobby Brederlow allein, sondern an ihn und das ganze Filmteam (Regisseur, Drehbuchautorin und die anderen SchauspielerInnen Senta Berger und Friedrich von Thun) verliehen.
- Die Preisverleihung fand in der Lebenshilfe-Werkstatt in München statt, in der Brederlow arbeitet. ...
Der Preis besteht aus einer "Brederlows Konterfei nachempfundene(n) Skulptur und einem zusätzlichen Preis nach Bobbys Wünschen im Wert von 3000 Mark" und soll auch zukünftig an Menschen mit und ohne Behinderung vergeben werden, die sich in den Medien in herausragender Weise für Menschen mit Behinderungen eingesetzt haben.
(Quelle bzw. Zitate aus den Pressemitteilungen der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung vom 21. bzw. 28.10.99)
 
 

Peggy und Polly 2000

Zum zweiten Mal ist der witzig aufgemachte Kalender von Peggy, einer jugendlichen Rollstuhlfahrerin, und Polly, ihrem Freund aus dem Weltall, erschienen. Dieses Jahr versetzt Polly, der die Fähigkeit des "Geschichten-Tauchens" besitzt, seine Spielgefährtin in unterschiedliche Geschichten bzw. Märchen. In kurzen witzigen Texten, die zeichnerisch ansprechend illustriert sind, erfährt der/die BetrachterIn, wie sich Peggy in der jeweiligen Situation fühlt.
Der Kalender kann bestellt werden beim Aktionskreis behinderter Menschen e. V., c/o Wolfgang Baum, Im Brocke 14, 33649 Bielefeld, Tel.+Fax: 0521/445044, und kostet DM 8.-- (ab 50 Stück: DM 7.--) plus Versandkosten.
 

Sehweisen 2000

- so der Titel des Kunstkalenders der Bundesvereinigung Lebenshilfe für das kommende Jahr. Er beinhaltet dreizehn durchaus originelle Bilder von MalerInnen der Kraichgauer Kunstwerkstatt in Sinsheim und des Lebenshilfe-Ateliers in Braunschweig. In der Pressemitteilung heißt es: "Die Arbeiten der geistig behinderten Frauen und Männer bestechen durch Originalität und Ideenreichtum, sind weitgehend unbeeinflußt vom Zeitgeist und von akademischer Kunsttradition."
Der Kalender hat ein Format von 30x39 cm und ist für DM 24,50 zu beziehen bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Raiffeisenstrasse 18, 35043 Marburg, Tel. 06421/491-0, Fax: 06421/491167, e-mail: bundesvereinigung@lebenshilfe.de
 

No Limits - Alpine Erlebniswoche für junge Menschen mit und ohne Behinderung

Unter dieser Überschrift plant das Jugendreferat des Deutschen Alpenvereins (=DAV) im Rahmen des bundesweiten Jugendkursprogramms vom 20.-26.8.2000 ein sog. integratives Angebot für junge Leute (18-25 Jahre) für Menschen mit und ohne Behinderung, die gemeinsam eine Woche im Gebirge erleben wollen. Der Kurs wird in der Jugendbildungsstätte des DAV in Hindelang im Allgäu stattfinden.
Das Angebot richtet sich zum einen an körper- sinnes- oder geistig beeinträchtigte junge Menschen, welche die körperlichen Voraussetzungen für sportliche Betätigung im alpinen Gelände besitzen (= selbstständiges Gehen, gute Kondition für mehrstündige Unternehmungen), zum anderem an nichtbehinderte bergbegeisterte junge Menschen, die bereit sind, die beeinträchtigten TeilnehmerInnen bei den gemeinsamen Gruppenaktivitäten zu unterstützen.
Nähere Informationen beim Jugendreferat des Deutschen Alpenvereins, Von-Kahr-Str. 2-4, 80997 München, Tel. 089/14003-0, Fax: 089/14003-11.
 

Kunstführungen für Gehörlose

Die Hamburger Kunsthalle hat eine Idee des Pariser Louvre aufgegriffen und veranstaltet an jedem zweiten Donnerstag spezielle Führungen für Gehörlose. Dabei werden die Bilder in der Gebärdensprache erläutert. Die Rundgänge dauern jeweils anderthalb Stunden und beginnen um 19.00 Uhr.
(aus: Oberhessische Presse Marburg, 15.10.1999)
 

Süddeutsche Zeitung jetzt auch digital

Seit Anfang Oktober können Blinde auch die Texte der Süddeutschen Zeitung digital zu Hause lesen. Die bekannte Software der Stiftung Blindenanstalt in Frankfurt und Geräte der Fa. Papenmeier sind für die Ausgabe der Texte in Braille oder Computersprache gleichermaßen einsetzbar. Nähere Informationen: Bayerischer Blindenbund, Tel. 089/55988-136.
 

Neue Mailing-Liste

Heino Ehlers hat eine Mailingliste für behinderte und chronisch kranke Eltern und Paare, die es werden wollen, eingerichtet. Interessierte können sich anmelden unter:  http://behinderte.eltern.listbot.com
 
 

Neue Ausgabe der Zeitschrift "Ohrenkuss ... da rein, da raus"

Im Oktober 1999 ist die zweite Ausgabe dieses Zeitungsprojektes erschienen, das von Menschen mit Down-Syndrom herausgegeben wird (siehe randschau 2/99). Das Schwerpunktthema des vorliegenden 32 Seiten starken Hefts ist "Essen", was sehr vielfältig behandelt wird: So äußern sich beispielsweise Menschen mit einem Down Syndrom zu dem Thema "Figur" (Diät halten, Zunehmen als Folge vom Essen), es geht um "Zahngeschichten" oder um das traditionelle Essen im Bergischen Land, das die Redaktionsmitglieder auf einem Ausflug dort gegessen haben. Auch findet der/die LeserIn Rezepte von Lieblingsspeisen einiger AutorInnen. Daneben berichten Redaktionsmitglieder von Ausflügen, die sie im Rahmen des Zeitungsprojekts gemacht haben.
Ähnlich wie das erste ist auch das vorliegende Heft mit Fotos und Zeichnungen anregend und illustriert. Mit dem Platz wird großzügig umgegangen, was die Zeitschrift attraktiv und sehr gut lesbar macht.
Das Einzelheft kostet 13.50 DM incl. Porto und Versand (alle vier Ausgaben des Zeitungsprojekts zusammen 50.00 DM) und ist zu bestellen bei Ohrenkuss, c/o Katja de Braganca, Karl-Barth-Str. 97, 53129 Bonn, Tel. 0228/549711, Fax: 0228549716, e-mail: redaktion@ohrenkuss.de
 

Neue Landesbauordnung

Aus Rheinland-Pfalz kommt eine neue Landesbauordnung. Erfahrungsgemäß übernehmen die anderen Bundesländer die Fassung des zuerst publizierenden Landes im Wortlaut.
Das Regelwerk ist für DM 7,90 zu beziehen über die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Postfach 3880, 55028  Mainz, Tel. 06131/16-0, Fax: 06131/16-4771


 
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© Martin Seidler
Letzte Aktualisierung: 15.05.2003